Der Verkauf von getragenen Socken mag für viele kurios klingen – für andere ist es jedoch ein lukrativer Nebenverdienst. Doch wie sieht es steuerlich aus? Muss man beim Verkauf getragener Socken Steuern zahlen? Wann gilt es als Gewerbe? Und wie meldet man ein solches an? In diesem Artikel klären wir alle steuerlichen Aspekte, die beim Verkauf von getragenen Socken in Deutschland relevant sind.
Hauptpunkte
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Steuerpflicht bei regelmäßigem Verkauf: Der Verkauf von getragenen Socken ist steuerpflichtig, wenn regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft wird. Einmalige Verkäufe im privaten Rahmen sind meist steuerfrei.
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Gewerbeanmeldung erforderlich: Wenn der Verkauf von getragenen Socken dauerhaft und mit Gewinnabsicht erfolgt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Ein Kleingewerbe ist oft ausreichend, wenn der Umsatz unter bestimmten Grenzen bleibt.
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Kleinunternehmerregelung: Wenn der Jahresumsatz unter 22.000 € liegt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wodurch keine Umsatzsteuer fällig wird.
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Umsatzsteuerpflicht ab höheren Umsätzen: Sobald die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten wird (50.000 € im Folgejahr), ist eine Umsatzsteuerpflicht gegeben.
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Plattformverkäufe melden: Plattformen wie eBay müssen Verkäufe melden, wenn bestimmte Schwellenwerte (z. B. mehr als 30 Verkäufe oder 2.000 € Umsatz) überschritten werden.
Ist der Verkauf getragener Socken steuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Einnahmen erzielt – unabhängig von der Art des Produkts – muss diese unter Umständen versteuern. Auch wenn es sich um getragene Socken handelt, können steuerrechtliche Pflichten entstehen.
Einkommensteuer
Wenn du regelmäßig Einnahmen durch den Verkauf getragener Socken erzielst, gelten diese als Einkommen. Einnahmen aus gelegentlichen Verkäufen im privaten Rahmen (z. B. über eBay Kleinanzeigen) sind in der Regel steuerfrei, sofern sie keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Kommt jedoch ein regelmäßiger Verkauf mit dem Ziel, Einnahmen zu erzielen, zustande, musst du diese in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt auch bei geringen Summen.

Ab wann wird der Verkauf als Gewerbe betrachtet?
Sobald du planmäßig und dauerhaft getragene Socken verkaufst, kann das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Das Finanzamt geht in diesem Fall davon aus, dass du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst – ein wichtiges Kriterium für ein Gewerbe.
Kleingewerbe oder normales Gewerbe?
Viele Anbieter starten mit einem sogenannten Kleingewerbe, das eine vereinfachte Form des Gewerbebetriebs darstellt. Auch hier bist du verpflichtet, deine Einnahmen zu versteuern, jedoch mit gewissen Vorteilen:
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Keine Pflicht zur doppelten Buchführung
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Nutzung der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer (siehe unten)
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Vereinfachte Steuererklärung
Um als Kleingewerbe zu gelten, darf dein Jahresumsatz nicht mehr als 22.000 € im ersten Jahr betragen und im Folgejahr nicht über 50.000 € steigen.
Umsatzsteuer – wann wird sie fällig?
Neben der Einkommensteuer kann auch Umsatzsteuer anfallen. Ob du zur Abgabe verpflichtet bist, hängt von deinem Umsatz ab.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn dein Umsatz unter den genannten Grenzen liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann brauchst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Aber Achtung: Sobald du diese Grenzen überschreitest, bist du umsatzsteuerpflichtig – auch beim Verkauf getragener Socken.

Muss man getragene Socken auch bei Plattformverkäufen versteuern?
Ja – der Verkauf über Onlineplattformen wie eBay, Vinted oder eigene Shops ändert steuerlich nichts. Auch hier gilt:
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Einmalige Verkäufe im privaten Rahmen → meist steuerfrei
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Regelmäßige Verkäufe mit Gewinnerzielung → steuerpflichtig
Seit 2023 sind Plattformbetreiber laut Plattformen-Steuertransparenzgesetz dazu verpflichtet, Verkaufsdaten an das Finanzamt zu melden, wenn gewisse Grenzen überschritten werden (z. B. mehr als 30 Verkäufe oder über 2.000 € Umsatz pro Jahr).
Gewerbeanmeldung: So gehst du vor
Wenn du regelmäßig getragene Socken verkaufen willst, solltest du ein Gewerbe anmelden. So funktioniert es:
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Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde
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Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung
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Zahlung der Gebühr (meist 20–60 €)
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Du erhältst einen Gewerbeschein
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Das Finanzamt sendet dir einen steuerlichen Erfassungsbogen
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Anmeldung beim Finanzamt als Kleingewerbetreibender oder Gewerbetreibender
Beispielrechnung: Wie viel bleibt übrig?
Stell dir vor, du verkaufst 100 Paar getragene Socken im Jahr zu je 15 €. Das ergibt:
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Umsatz: 1.500 €
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Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung zahlst du keine Umsatzsteuer
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Wenn du keine weiteren Einnahmen hast, bleibst du möglicherweise unter dem Grundfreibetrag (11.604 € in 2025) → keine Einkommensteuer
Aber: Du musst trotzdem alle Einnahmen angeben!
Steuerliche Tipps für den Verkauf getragener Socken
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Belege sammeln: Auch beim Online-Verkauf solltest du alle Zahlungen und Ausgaben dokumentieren
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Getrennte Konten nutzen: Vermeide es, private und gewerbliche Umsätze zu vermischen
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Steuerberater fragen: Bei Unsicherheit ist professionelle Beratung empfehlenswert
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Plattformen beobachten: Neue Meldepflichten können Auswirkungen auf deine steuerliche Situation haben
Ist der Verkauf überhaupt legal?
Ja, solange es sich um den Verkauf von Kleidung handelt, die dein Eigentum ist, ist dies rechtlich zulässig. In gewissen Fällen kann jedoch der Jugendschutz oder das Wettbewerbsrecht eine Rolle spielen – besonders wenn mit sexuellen Inhalten geworben wird. Plattformen wie eBay oder Vinted haben hier eigene Regeln, die beachtet werden müssen.



FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss ich beim Verkauf getragener Socken Steuern zahlen?
Ja, wenn du regelmäßig mit Gewinnerzielung verkaufst. Einmalige Verkäufe im privaten Rahmen sind meist steuerfrei, regelmäßige Einnahmen müssen jedoch versteuert werden.
Ab wann gilt der Verkauf als Gewerbe?
Sobald du planmäßig und dauerhaft mit der Absicht handelst, Gewinn zu erzielen. Auch geringe Umsätze können gewerblich sein.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
Beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt. Dort füllst du ein Formular aus und erhältst einen Gewerbeschein. Anschließend wirst du vom Finanzamt kontaktiert.
Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Nicht, wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst (unter 22.000 € Umsatz/Jahr). Ansonsten: ja.
Werden Plattformverkäufe automatisch ans Finanzamt gemeldet?
Ab bestimmten Schwellenwerten ja – z. B. mehr als 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 € Umsatz. Plattformen sind verpflichtet, diese Daten zu melden.
Fazit
Der Verkauf von getragener Kleidung – auch Socken – ist nicht automatisch steuerfrei. Sobald du regelmäßig mit Gewinnabsicht handelst, bist du verpflichtet, deine Einnahmen beim Finanzamt anzugeben. Eine Gewerbeanmeldung kann notwendig sein, ebenso wie das Einhalten von Umsatzsteuervorgaben. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich steuerlich beraten lassen und alle Einnahmen ordnungsgemäß dokumentieren.
Verkäufer werden Käufer werden